Sozialdienst Region Jungfrau
Der Sozialdienst Region Jungfrau SDRJ ist für die Sozialhilfe, das Vormundschafts- und das Alimentenwesen der
23 Gemeinden des ehemaligen Amtsbezirks Interlaken zuständig.
Wer kann die Hilfe des SDRJ beanspruchen?
Alle Pesonen, die in einer zum Amtsbezirk Interlaken gehörenden Gemeinde wohnhaft und schriftenpolizeilich angemeldet sind (Ausländerinnen und Ausländer mit B- und C-Ausweis).
Wie hilf der SDRJ?
Informationen und Vermittlung
Die Sozialarbeitenden informieren Sie über die Dienstleistungen des SDRJ, helfen Ihnen wo nötig im Umgang mit anderen Behörden und Amtsstellen und vermitteln Kontakte zu weiteren Institutionen.
Beratung
Die Sozialarbeitenden beraten und betreuen Sie in persönlichen, finanziellen und allgemein rechtlichen Fragen.
Materielle Sozialhilfe
Anspruch auf Sozialhilfe haben alle Personen, die sich in einer persönlichen finanziellen Notsituation befinden und alle übrigen finanziellen Quellen (z.B. Arbeitgeber, Arbeitslosenkasse, Vermögen) ausgeschöpft haben.
Was beinhalten Sozialhilfeleistungen?
Sozialhilfeleistungen stellen das soziale Existenzminimum sicher. Dazu gehören der Lebensunterahlt, die Miete, die Krankenkassenprämien (KVG) und krankheitsbedingte Kosten.
Wie werden Sozialhilfeleistungen bemessen?
Das soziale Existenzminimum wird anhand der Richtlinien der Schweizerischen Konferenz öffentlicher Sozialhilfe (SKOS) festgelegt. Es wird ein persönliches Budget erstellt; daraus ergibt sich der monatliche Lebensbedarf einer Person oder einer Familie. In Abzug gebracht werden alle Einkünfte (Lohn, Alimente, Verischerungsleistungen, Renten und andere Ansprüche). Schulden werden nicht übernommen.
Verwandtenbeiträge
Leben Ihre Eltern oder Kinder in finanziell guten Verhältnissen, kann eine Unterstützung durch die Verwandten geltend gemacht werden. Die Verwandtenunterstützungspflicht wird in jedem Fall überprüft.
Praktische Hinweise
Vereinbaren Sie Gesprächstermine telefonisch.
Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit. Gerne informieren wir Sie darüber, welche Unterlagen für die Beurteilung Ihres Anspruchs auf Sozialhilfe notwendig sind.
In der Beratung wird mit Zielvereinbarungen gearbeitet. Die Sozialarbeitenden können Ihnen Weisungen erteilen, bestimmte Massnahmen zu treffen, um Ihre berufliche und soziale Reintegration zu fördern.
Welches sind Ihre Rechte?
Schweigepflicht und Diskretion
Ihre Angaben werden vertraulich behandelt. Die Sozialarbeitenden sind an das Amtsgeheimnis gebunden.
Akteneinsichtsrecht
Sie haben das Recht, Einsicht in Ihre Akte zu nehmen. Der Wunsch nach Akteneinsichtrecht muss den Sozialarbeitenden gemeldet werden.
Beschwerderecht
Wenn Sie mit Entscheiden Ihrer/s SozialarbeiterIn nicht einverstanden sind, können Sie eine beschwerdefähige Verfügung verlangen.
Welches sind Ihre Pflichten?
Die Zusammenarbeit erfordert Ihre Ehrlichkeit, Offenheit und Kooperationsbereitschaft. Zudem sind Sie verpflichtet, wahrheitsgetreu die erforderlichen Auskünfte über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu geben. Verschweigen Sie Tatsachen oder machen Sie unwahre Angaben, um Sozialhilfe zu beziehen, machen Sie sich strafbar.
Sie sind verpflichtet, alles in Ihrer Macht stehende zu tun, um die Sozialhilfebedürftigkeit zu beheben oder zu vermindern.
Rückerstattungspflicht
Sozialhilfeleistungen sind rückerstattungspflichtig. Rückforderungen werden in jedem Fall gestellt, wenn Sie Sozialhilfe aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben erhalten haben oder zu Vermögen gekommen sind. Nachzahlungen von Versicherungen, z.B. Renten und Taggelder, werden mit den Vorschussleistungen der Sozialhilfe verrechnet.