Bestätigung des Sozialdienstes
Bitte beachten Sie die untenstehenden Informationen, damit Ihre Anfrage reibungslos bearbeitet werden kann.
In folgenden Fällen stellen wir eine Bestätigung aus:
- Wechsel des Wohnkantons
- Gesuch um Familiennachzug
- Verlängerung der Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung
- Einbürgerung
Für die Ausstellung benötigen wir:
- Ihre aktuelle Wohnadresse
- Eine Kopie eines amtlichen Ausweises (Pass, ID, B- oder C-Ausweis)
- Das Schreiben des zuständigen Amtes
- Bei Einbürgerung: das Formular des Migrationsdienstes mit dem Titel: ‘Bestätigung des Sozialdienstes’
Einreichung der Anfrage
Sie können uns Ihre Anfrage bzw. die Unterlagen per E-Mail an: info@sdrj.ch senden oder persönlich am Schalter vorbeibringen.
Die Öffnungszeiten des Sozialdienstes Region Jungfrau finden Sie hier.
Bearbeitungsdauer und Kosten
Frist: Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb von 5 Arbeitstagen.
Die Ausstellung der Bestätigung kostet CHF 15.–.
Wenn Sie persönlich am Schalter vorbeikommen, bitten wir Sie, den Betrag bar zu bezahlen.
Vielen Dank.