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Anpassung des Grundbedarfs und höhere Mietzinslimiten für Sozialhilfebeziehende ab Januar 2024

Seit mehr als 2 Jahren steigen die Preise weltweit und belasten die Haushalte. Bezahlbarer Wohnraum ist knapp geworden. Auch die Energiekosten sind in vielen Gemeinden wesentlich höher als noch vor ein paar Jahren. Der Kanton Bern erhöht deshalb kurzfristig den Grundbedarf für Sozialhilfebeziehende auf das Niveau der aktuellen SKOS-Richtlinien. Allerdings bestehen weiterhin Unterschiede: Für junge Erwachsene und ausländische Staatsangehörige sind die Ansätze teilweise tiefer. Die nachfolgende Tabelle gibt Ihnen Auskunft über die neuen Ansätze:

Der Gemeindeverband SDRJ hat den Handlungsbedarf bei den Wohnkosten erkannt und gehandelt. Die Mietzinslimiten wurden neu an den Wohnkosten der acht einwohnerstärksten und teuersten Gemeinden ausgerichtet. Weiterführende Informationen finden Sie hier:

   

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